Schüler-BAföG


Finanzielle Hilfen für Schülerinnen und Schüler

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor, denn sie ist die Basis für beruflichen Erfolg. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt sicher, dass jeder Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung absolvieren kann, die seinen Neigungen und seinen Fähigkeiten entspricht.

Sie sind Schülerin oder Schüler einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder berufsbildenden Schule (Berufsfachschule, Fach- oder Fachoberschule), deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt ab Klasse 10 oder aber Auszubildende/r an einem Abendgymnasium, einem Kolleg, einer Fachschule deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Dann laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch über die Förderungsvoraussetzungen ein und unterstützen Sie bei der Beantragung von BAföG-Leistungen.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für den Bereich BAföG:

BAföG

montags geschlossen

Di. 13.30 Uhr – 16.00 Uhr

mittwochs geschlossen

Do. 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Fr. 08.00 Uhr – 12.30 Uhr

Im Übrigen nach telefonischer Vereinbarung.

Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss - es muss also nicht zurückgezahlt werden!

Weiterführende Informationen findest du hier