Schüler-BAföG
Finanzielle Hilfen für Schülerinnen und Schüler
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor, denn sie ist die Basis für beruflichen Erfolg. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt sicher, dass jeder Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung absolvieren kann, die seinen Neigungen und seinen Fähigkeiten entspricht.
Sie sind Schülerin oder Schüler einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule oder berufsbildenden Schule (Berufsfachschule, Fach- oder Fachoberschule), deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt ab Klasse 10 oder aber Auszubildende/r an einem Abendgymnasium, einem Kolleg, einer Fachschule deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Dann laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch über die Förderungsvoraussetzungen ein und unterstützen Sie bei der Beantragung von BAföG-Leistungen.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für den Bereich BAföG:
BAföG
montags geschlossen
Di. 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
mittwochs geschlossen
Do. 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
Im Übrigen nach telefonischer Vereinbarung.
Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss - es muss also nicht zurückgezahlt werden!
Weiterführende Informationen findest du hier