Finanzielles


Gründe dafür, dass Du vorübergehend finanzielle Unterstützung über die Jugendberufsagentur Bielefeld erhalten kannst, ergeben sich in verschiedenen Situationen.

Ein paar einfache Beispiele:

  • Du wohnst nicht mehr bei Deinen Eltern, hast den Schulabschluss in der Tasche und suchst nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz.
  • Du ziehst während Deiner Ausbildung ein Kind groß und kannst oder willst nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen.
  • Du hast eine Behinderung, die für Dich eine Hürde bedeutet.
  • Du kommst vor lauter Stress zu Hause, in der Schule oder mit Freud*innen kaum dazu, Dich um Deine Ausbildung zu kümmern.
  • Deine Noten in der Ausbildung werden schlechter, weil Dich etwas belastet. Das erschwert es Dir, den eingeschlagenen Weg bis ans Ende zu gehen.
  • Du wirst durch Deine Familie und Deine Freund*innen bei Deinem Vorhaben nicht unterstützt.

In Fällen wie diesen solltest Du für eine Beratung zu den Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung einmal Kontakt zu Mitarbeiter*innen der Jugendberufsagentur aufnehmen. Ruf einfach an. Wir prüfen dann gemeinsam die in Frage kommenden Unterstützungsangebote, zu denen der Zugang in der Jugendberufsagentur gebündelt liegt.

Bürgergeld

Wenn Du unter 25 Jahren bist, nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst und finanzielle Unterstützung benötigst, kannst Du Bürgergeld beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Du erwerbsfähig bist, also mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könntest und nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung daran gehindert bist. Dabei ist es nicht wichtig, ob Du gerade nicht arbeiten könntest, weil Du zum Beispiel Dein Kind betreuen musst.

Außerdem musst Du hilfebedürftig sein. Das heißt, dass Du Deinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit Deinem Einkommen oder Vermögen sichern kannst und keine Hilfe von Angehörigen oder durch andere Sozialleistungen bekommst. Das gilt auch, wenn Dein Einkommen oder Dein Arbeitslosengeld I zu niedrig sind.

Melde Dich am Empfang der Jugendberufsagentur, um einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

Weitere Informationen findest Du hier

Weitere Informationen zum Onlineservice "jobcenter.digital" findest du hier:

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung flexibel (AsA) bietet Unterstützung vor der Aufnahme einer Ausbildung (Vorphase) und in der Phase der Ausbildung (begleitende Phase).

Eine Förderung eröffnet Dir AsA zum Beispiel, wenn Du ohne Unterstützung keine Berufsausbildung aufnehmen oder fortsetzen kannst, oder Schwierigkeiten hast, eine laufende Berufsausbildung abzuschließen. Auch im Zuge der betrieblichen Einstiegqualifizierung (EQ), einer Art sozialversicherungspflichtigem Praktikum, kann AsA zum Einsatz kommen.

AsA unterstützt Dich damit in der Orientierungspahse und stabilisiert darüber hinaus auch das Ausbildungsverhältnis oder eine EQ. Die Dauer der Maßnahme ist variabel und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt.

Bildung & Teilhabe

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.

Alle Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an die Möglichkeit haben, an Freizeiteinrichtungen, Klassenfahrten und Ausflügen oder am Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte teilzunehmen oder Lernförderung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Eltern beziehungsweise die Kinder

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

beziehen, dann besteht Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezuschusst.

Öffnungszeiten Bildung & Teilhabe in der Jugendberufsagentur

Mo und Di: 9.00 – 16.00 Uhr

Do: 9.00 – 17.00 Uhr

Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

Mittwochs geschlossen

Berufsausbildungshilfe

Wenn Du eine Ausbildung planst, willst Du auf eigenen Beinen stehen - auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen wir Dich dabei mit einem Zuschuss.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Du Anspruch auf Berufsausbildungshilfe (BAB) hast:

  • Du nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil - vielleicht auch, um Dich nachträglich auf einen Schulabschluss vorzubereiten.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb liegt in größerer Entfernung zum Wohnort Deiner Eltern, daher kannst du während der Ausbildung nicht zuhause wohnen bleiben.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist Du über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebst mit deinem*r Partner*in zusammen.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht bei Deinen Eltern.

Den Antrag auf BAB kannst Du am Empfang der Jugendberufsagentur stellen.

Wenn Du eine Behinderung hast, gelten für Deinen Anspruch besondere Regeln. Informiere Dich in der Jugendberufsagentur über Deine Möglichkeiten.

Schüler-BAföG

Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Sie ist die Basis für beruflichen Erfolg. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt sicher, dass jede*r Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung absolvieren kann, die individuellen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.
Du bist Schüler*in einer weiterführenden, allgemeinbildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule (Berufsfachschule, Fach- oder Fachoberschule), oder Auszubildende*r an einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder einer Fachschule? Dann laden wir Dich zu einem persönlichen Gespräch über die Förderungsvoraussetzungen ein. Gerne prüfen wir, ob die Voraussetzungen vorliegen und unterstützen Dich bei der Beantragung von BAföG-Leistungen.

Öffnungszeiten Schüler-BAföG in der Jugendberufsagentur

Montags geschlossen
Di. 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Do. 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Im Übrigen sind wir nach telefonischer Vereinbarung für Dich da.