Bildung & Teilhabe


Leistungen für Kinder in Kitas und Schulen

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.  

Alle Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an die Möglichkeit haben, an Freizeiteinrichtungen, Klassenfahrten und Ausflügen oder am Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte teilzunehmen oder Lernförderung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder)

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

beziehen, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezuschusst.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten für den Bereich Bildung und Teilhabe im Servicebüro in der 4. Etage der Jugendberufsagentur:

Mo, Di, Do und Fr: 8.00 – 12.30 Uhr

Do zusätzlich: 13.30 – 18.00 Uhr

Mittwochs geschlossen

Eine Vorsprache am Empfang der Jugendberufsagentur ist nicht erforderlich. Bitte kommen Sie direkt zu uns in die 4. Etage.

Gut zu wissen: Seit 01.08.2019 verbesserten sich die Leistungen für Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz. Alle wesentlichen Änderungen finden Sie im Flyer.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie unter diesem Link.